Entgegen dem was viele denken, darf man in einem Cannabis Social Club nicht auf dem Clubgelände konsumieren. Das ist ausdrücklich im CanG verboten — weder im Innenraum noch auf dem Außengelände des Clubs. Der Club ist eine Abholstation, kein Konsumraum. Clubs die den Konsum dulden, riskieren ihre Anbauerlaubnis.
| Situation | Erlaubt? |
|---|---|
| Konsum auf dem Clubgelände | Nein — gesetzlich verboten (§23 CanG) |
| Konsum in Privatwohnungen | Ja — uneingeschränkt |
| Konsum im Freien (außer Schutzzonen) | Ja — bis 25 g bei sich erlaubt |
| Konsum in Fußgängerzonen (täglich 7–20 Uhr) | Nein — Bußgeld (Schutzzone) |
| Konsum in 200 m Umkreis von Schulen/Kitas | Nein — strafbar |
| Mitnahme vom Club nach Hause | Ja — max. 25 g pro Abholung |
| Cannabis an Clubmitglieder weitergeben | Nein — nur der Club darf das |
| Cannabis an Nichtmitglieder weitergeben | Nein — strafbar |
Pro Abholung maximal 25 g. Und insgesamt pro Monat: Mitglieder ab 21 Jahren dürfen bis zu 50 g im Monat beziehen. Mitglieder unter 21 Jahren maximal 30 g pro Monat, und nur Produkte mit maximal 10 % THC. Diese Grenzen legt das CanG fest — der Club ist verpflichtet, sie zu kontrollieren.
Jeder CSC hat eigene Hausregeln, die über das gesetzliche Minimum hinausgehen können. Der Vorstand kann Mitglieder bei Verstößen vom Gelände ausschließen oder die Mitgliedschaft kündigen. Typische Hausregeln umfassen:
Als Vereinsmitglied hast du konkrete Rechte, die dir auch der Vorstand nicht einfach nehmen kann. Diese Rechte gelten für alle Mitglieder — unabhängig davon wie lange du dabei bist:
| Thema | Dein Recht | Deine Pflicht |
|---|---|---|
| Cannabis-Abholung | Bis 25 g/Tag, max. 50 g/Monat | Nur für eigenen Konsum — keine Weitergabe |
| Information | THC-Gehalt und Sorteninfo anfordern | Suchtpräventions-Aufklärung akzeptieren |
| Mitbestimmung | Stimmrecht auf Mitgliederversammlung | Clubregeln und Satzung einhalten |
| Finanzen | Rechenschaft über Clubfinanzen verlangen | Mitgliedsbeitrag pünktlich zahlen |
| Konsum | Konsum in erlaubten Bereichen | Verbotszonen meiden — 100 m Schulen, Fußgängerzone 7–20 Uhr |
| Kündigung | Jederzeit fristgerecht kündigen | Frist aus Satzung einhalten (meist 4 Wochen) |
Auch wenn Cannabis in einem CSC legal bezogen wurde, gilt für den Straßenverkehr ein strikter Grenzwert:
Der gesetzliche THC-Grenzwert im Blut liegt bei 3,5 ng/ml THC. Das Fahren unter Cannabis-Einfluss ist strafbar und führt zum Entzug der Fahrerlaubnis. Cannabis kann je nach Konsum bis zu mehreren Tagen im Blut nachweisbar sein.
Ein CSC kann Mitglieder ausschließen — aber nicht willkürlich. Der Ausschluss muss in der Satzung geregelt sein und es muss ein Grund vorliegen. Typische Ausschlussgründe:
Gegen einen Ausschluss kannst du Widerspruch einlegen und im Zweifelsfall den Rechtsweg beschreiten.
Nach dem Abholen beim Club darfst du dein Cannabis legal nach Hause transportieren — aber es gelten klare Regeln für Menge und Aufbewahrung:
In der eigenen Wohnung dürfen bis zu 50 Gramm aufbewahrt werden. Zusätzlich erlaubt: bis zu 3 lebende Cannabispflanzen für den Eigenanbau. Wichtig: außerhalb der Reichweite von Minderjährigen lagern.
Beim Transport und in der Öffentlichkeit gilt die 25-Gramm-Grenze. Das Cannabis muss in einem geschlossenen Behälter transportiert werden — offene Tüten sind problematisch, wenn Minderjährige in der Nähe sind.
Cannabis darf im Fahrzeug transportiert werden — aber nicht konsumiert werden. Wer unter Cannabis-Einfluss fährt, riskiert Führerscheinentzug (THC-Grenzwert: 3,5 ng/ml im Blut). Cannabis am besten im Kofferraum oder einem verschlossenen Behälter lagern. Detaillierte Regeln: Cannabis im Auto →
Deutschlands führende Cannabis-Teleklinik — bis zu 100 g/Monat per Rezept, ohne Warteliste.
Zu CannaZen.deWichtige Begriffe:
Du weißt jetzt was im Club gilt — hier erfährst du Schritt für Schritt wie du Mitglied wirst.
Neue Guides, Gesetzesänderungen & frische Clubs — direkt ins Postfach. Kein Spam, jederzeit abmeldbar.
Mit Klick auf "Anmelden" stimmst du unserer Datenschutzerklärung zu. Double Opt-in per E-Mail.