Cannabis Social Club Regeln und Rechte
Mitgliedschaft

Regeln & Rechte im Cannabis Social Club

Was ist erlaubt, was nicht? Hausrecht, Konsumregeln, Mitnahme-Limits und deine Rechte als Mitglied — klar erklärt.

Konsumregeln: Was gilt innerhalb des Clubs?

Entgegen dem was viele denken, darf man in einem Cannabis Social Club nicht auf dem Clubgelände konsumieren. Das ist ausdrücklich im CanG verboten — weder im Innenraum noch auf dem Außengelände des Clubs. Der Club ist eine Abholstation, kein Konsumraum. Clubs die den Konsum dulden, riskieren ihre Anbauerlaubnis.

Situation Erlaubt?
Konsum auf dem Clubgelände Nein — gesetzlich verboten (§23 CanG)
Konsum in Privatwohnungen Ja — uneingeschränkt
Konsum im Freien (außer Schutzzonen) Ja — bis 25 g bei sich erlaubt
Konsum in Fußgängerzonen (täglich 7–20 Uhr) Nein — Bußgeld (Schutzzone)
Konsum in 200 m Umkreis von Schulen/Kitas Nein — strafbar
Mitnahme vom Club nach Hause Ja — max. 25 g pro Abholung
Cannabis an Clubmitglieder weitergeben Nein — nur der Club darf das
Cannabis an Nichtmitglieder weitergeben Nein — strafbar
Monatslimits — das gilt beim Abholen

Pro Abholung maximal 25 g. Und insgesamt pro Monat: Mitglieder ab 21 Jahren dürfen bis zu 50 g im Monat beziehen. Mitglieder unter 21 Jahren maximal 30 g pro Monat, und nur Produkte mit maximal 10 % THC. Diese Grenzen legt das CanG fest — der Club ist verpflichtet, sie zu kontrollieren.

Was sind Schutzzonen? Das CanG definiert bestimmte Orte, an denen Konsum auch im Freien verboten ist: Schulen, Kindergärten, Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie öffentliche Sportstätten — jeweils in einem Umkreis von 200 Metern. Fußgängerzonen gelten täglich von 7 bis 20 Uhr als Schutzzone. Außerhalb dieser Zeiten und Orte ist Konsum im Freien mit bis zu 25 g legal.
Cannabis Social Club Regelwerk — Hausordnung und Regeln im CSC Vereinsraum
Im Cannabis Social Club gelten klare Regeln — Hausordnung, Konsumverbot auf dem Gelände und Mitgliedspflichten
Polizeikontrolle mit Cannabis — so verhältst du dich richtig
Bei einer Kontrolle: ruhig bleiben, Ausweis zeigen, Menge offen kommunizieren — unter 25g ist kein Vergehen

Hausrecht und Clubregeln

Jeder CSC hat eigene Hausregeln, die über das gesetzliche Minimum hinausgehen können. Der Vorstand kann Mitglieder bei Verstößen vom Gelände ausschließen oder die Mitgliedschaft kündigen. Typische Hausregeln umfassen:

Deine Rechte als Mitglied

Als Vereinsmitglied hast du konkrete Rechte, die dir auch der Vorstand nicht einfach nehmen kann. Diese Rechte gelten für alle Mitglieder — unabhängig davon wie lange du dabei bist:

Stimmrecht Du hast eine Stimme bei der Mitgliederversammlung — das ist gesetzlich garantiert (BGB)
Einsicht in Satzung Jedes Mitglied kann die Vereinssatzung und Hausordnung jederzeit einsehen
Rechenschaft Der Vorstand muss über Finanzen und Anbaumenge Auskunft geben
Gleichbehandlung Gleiche Konditionen für alle Mitglieder, keine Vorzugsbehandlung
Kündigung Du kannst deine Mitgliedschaft jederzeit fristgerecht kündigen
Qualitätsinfos Du hast Anspruch auf Infos zu THC-Gehalt und Herkunft des Cannabis

Rechte vs. Pflichten — Übersicht

Thema Dein Recht Deine Pflicht
Cannabis-AbholungBis 25 g/Tag, max. 50 g/MonatNur für eigenen Konsum — keine Weitergabe
InformationTHC-Gehalt und Sorteninfo anfordernSuchtpräventions-Aufklärung akzeptieren
MitbestimmungStimmrecht auf MitgliederversammlungClubregeln und Satzung einhalten
FinanzenRechenschaft über Clubfinanzen verlangenMitgliedsbeitrag pünktlich zahlen
KonsumKonsum in erlaubten BereichenVerbotszonen meiden — 100 m Schulen, Fußgängerzone 7–20 Uhr
KündigungJederzeit fristgerecht kündigenFrist aus Satzung einhalten (meist 4 Wochen)

Straßenverkehr und Cannabis

Auch wenn Cannabis in einem CSC legal bezogen wurde, gilt für den Straßenverkehr ein strikter Grenzwert:

Wichtig: THC-Grenzwert im Straßenverkehr

Der gesetzliche THC-Grenzwert im Blut liegt bei 3,5 ng/ml THC. Das Fahren unter Cannabis-Einfluss ist strafbar und führt zum Entzug der Fahrerlaubnis. Cannabis kann je nach Konsum bis zu mehreren Tagen im Blut nachweisbar sein.

Ausschluss aus dem Club: Was passiert?

Ein CSC kann Mitglieder ausschließen — aber nicht willkürlich. Der Ausschluss muss in der Satzung geregelt sein und es muss ein Grund vorliegen. Typische Ausschlussgründe:

Gegen einen Ausschluss kannst du Widerspruch einlegen und im Zweifelsfall den Rechtsweg beschreiten.

Besitz und Transport nach der Abholung

Nach dem Abholen beim Club darfst du dein Cannabis legal nach Hause transportieren — aber es gelten klare Regeln für Menge und Aufbewahrung:

Zuhause: bis zu 50 g

In der eigenen Wohnung dürfen bis zu 50 Gramm aufbewahrt werden. Zusätzlich erlaubt: bis zu 3 lebende Cannabispflanzen für den Eigenanbau. Wichtig: außerhalb der Reichweite von Minderjährigen lagern.

In der Öffentlichkeit: max. 25 g

Beim Transport und in der Öffentlichkeit gilt die 25-Gramm-Grenze. Das Cannabis muss in einem geschlossenen Behälter transportiert werden — offene Tüten sind problematisch, wenn Minderjährige in der Nähe sind.

Im Auto: Kein Konsum, korrekte Lagerung

Cannabis darf im Fahrzeug transportiert werden — aber nicht konsumiert werden. Wer unter Cannabis-Einfluss fährt, riskiert Führerscheinentzug (THC-Grenzwert: 3,5 ng/ml im Blut). Cannabis am besten im Kofferraum oder einem verschlossenen Behälter lagern. Detaillierte Regeln: Cannabis im Auto →

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Wichtige Begriffe:

Konsumverbot Mitgliedschaft THC-Grenzwert Jugendschutz Suchtprävention CanG Anbauerlaubnis Cannabis im Auto THC-Grenzwert Polizeikontrolle CSC Abgaberegeln CSC Etikette
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Häufige Fragen zu Regeln im CSC

Darf ich Cannabis im Club konsumieren?
Nein. Das Konsumverbot ist im CanG explizit verankert: Innerhalb der Clubräumlichkeiten darf kein Cannabis konsumiert werden. Das gilt auch für Außenbereiche. Clubs die den Konsum dulden, riskieren die Anbauerlaubnis.
Darf ich das Cannabis auf der Straße beim Abholen dabei haben?
Ja, bis zur erlaubten Menge. In der Öffentlichkeit dürfen Erwachsene bis zu 25 Gramm bei sich tragen. Das Cannabis muss jedoch so aufbewahrt sein, dass Minderjährige keinen Zugriff haben — keine offenen Tüten in der Öffentlichkeit.
Was passiert wenn ich gegen die Clubregeln verstoße?
Je nach Schwere kann der Club eine Abmahnung aussprechen oder die Mitgliedschaft fristlos kündigen. Das Vereinsrecht gibt Clubs das Recht zum Ausschluss wenn ein Mitglied gegen die Satzung oder Clubregeln verstößt. Bei schwerwiegenden Verstößen (z.B. Weitergabe an Nicht-Mitglieder) drohen auch strafrechtliche Konsequenzen.
Darf ein Arbeitgeber die CSC-Mitgliedschaft als Kündigungsgrund nutzen?
In der Regel nein. Die Mitgliedschaft in einem legal operierenden Cannabis Social Club ist eine rechtlich zulässige Freizeitbeschäftigung. Ausnahmen gelten für sicherheitsrelevante Berufe (Piloten, Polizei, Schwertransport) und wenn das Cannabis-Konsumverhalten die Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt.
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