CSC-Abgabe: Mengen, Regeln und was Mitglieder wissen müssen
Wie viel Cannabis darf ein CSC ausgeben? Alle Regeln zu Tageslimit, Monatslimit, Altergrenzen und Ausweis-Pflicht nach §19 CanG.
25 g/Tag
Tageslimit
50 g/Mo.
Monatslimit (21+)
10% THC
Max. unter 21
Rechtsgrundlage: Die Abgabe-Regeln für Cannabis Social Clubs sind in §19 CanG geregelt. Clubs dürfen Cannabis ausschließlich an Mitglieder, nur zur nicht-kommerziellen Weitergabe und nur in den definierten Mengen ausgeben.
Was ist bei der Abgabe erlaubt?
§19 CanG regelt exakt, was, wann und wie viel ausgegeben werden darf. Wichtig: Clubs sind keine Geschäfte. Sie dürfen keinen Gewinn machen und geben Cannabis nur im Rahmen des Mitgliedsbeitrags weiter — der Eigenanbauverein ist ein gemeinnütziger Verein, kein Dealer.
Abgabe-Regeln nach Altersgruppe
Regel
21+ Jahre
18–20 Jahre
Tageslimit
25 g
25 g
Monatslimit
50 g
30 g
Max. THC-Gehalt
Keine Begrenzung
Max. 10% THC
Ausweis erforderlich
Ja
Ja
Mitgliedsausweis
Ja
Ja
Dokumentation der Abgabe
Ja (Pflicht)
Ja (Pflicht)
Der Abgabeprozess im Detail
1. Ausweis pr\u00fcfenPersonalausweis + Mitgliedsausweis vorzeigen. Kein Ausweis = keine Ausgabe.
2. Menge festlegenMitglied w\u00e4hlt Menge bis zum Tageslimit (25g). Montslimit wird gepr\u00fcft.
3. ProtokollierungClub dokumentiert: Datum, Menge, Sorte, Mitglieds-ID. Pflicht nach CanG.
4. Verpackung mit LabelAbgabe in beschrifteter Verpackung: Sorte, THC-Gehalt in %, Gewicht, Erntedatum.
5. Konsum nicht am EingangKein Konsum in Sichtweite von Schulen, Spielpl\u00e4tzen (100m Radius, vor Clubs oft kritisch).
Was viele nicht wissen
Weitergabe = StraftatCannabis an Nicht-Mitglieder weiterzugeben ist eine Straftat nach \u00a734 CanG \u2014 auch kostenlos, auch an Freunde.
Kein Gewinn erlaubtCSCs d\u00fcrfen keinen wirtschaftlichen Gewinn erzielen. Beitr\u00e4ge d\u00fcrfen nur Kosten decken.
Keine K\u00fchlschrank-AbgabeCannabis darf nicht als Vorrat in grossen Mengen ausgegeben werden. Nur f\u00fcr den pers\u00f6nlichen Bedarf.
Konsumverbotszonen gelten auch f\u00fcr Club-CannabisLegal abgeholtes Cannabis darf dennoch nicht in Verbotszonen (Schuln\u00e4he, Fu\u00dfg\u00e4ngerzone) konsumiert werden.
Zuhause aufbewahren
Das perssönliche Besitzlimit außerhalb des eigenen Zuhauses beträgt 25 g in der Öffentlichkeit. Zuhause dürfen bis zu 50 g gelagert werden, plus bis zu 3 Monatsernte aus eigenem Anbau. Wer monatlich 50 g abholt, sollte die Vorräte im Blick behalten, um nicht über 50 g gelagert zu haben.
Abgabe-Regeln auf einen Blick: Was ist wo erlaubt?
Wie viel Cannabis darf ich pro Tag im Club abholen?
Maximal 25 g pro Tag — unabhängig vom Alter. Das Tageslimit gilt für alle Mitglieder gleich. Wer mehr braucht, muss an einem anderen Tag zurückkommen.
Gibt es auch ein Monatslimit?
Ja. Mitglieder ab 21 Jahren dürfen bis zu 50 g pro Monat abholen. Für 18–20-Jährige gilt ein Monatslimit von 30 g und ein THC-Gehalt von maximal 10%.
Muss ich bei jeder Abgabe meinen Ausweis zeigen?
Ja. Bei jeder Abgabe werden Mitgliedschaft und Alter verifiziert. Die meisten Clubs verlangen Personalausweis und Mitgliedsausweis — ohne Ausweis keine Ausgabe.
Darf ich CSC-Cannabis an Freunde weitergeben?
Nein. Die Weitergabe an Nicht-Mitglieder ist eine Straftat nach §34 CanG — auch kostenlos, auch an Freunde. Das abgeholte Cannabis ist ausschließlich für den eigenen Konsum bestimmt.