Konsum, Anbau, Geruch — was ist erlaubt, was riskant? Mietrechtliche Lage nach dem Cannabisgesetz 2024.
3 Pflanzen
Legal ohne Erlaubnis
Geruch
Grauzone im Treppenhaus
kein §
Kein Kündigungsgrund
Kurzfassung: Legaler Cannabiskonsum in der eigenen Wohnung ist grundsätzlich kein Kündigungsgrund. Problematisch wird es, wenn durch den Anbau Schäden entstehen, Geruch in Gemeinschaftsbereiche dringt oder illegale Mengen gelagert werden. Mehr zur Rechtslage: Regeln & Rechte →
Legaler Cannabis-Konsum in der Privatwohnung ist kein Kündigungsgrund — Anbau und Geruch-Belästigung sind die heiklen Punkte
Konsum in der Wohnung: grundsätzlich erlaubt
Das Cannabisgesetz (CanG) legalisiert den persönlichen Konsum von Cannabis in Privaträumen. Ein Vermieter kann dieses gesetzlich erlaubte Verhalten nicht pauschal per Mietvertrag untersagen. Klauseln in Mietverträgen, die den legalen Cannabiskonsum verbieten, sind nach herrschender Rechtsauffassung unwirksam — weil sie gegen das allgemeine Gleichbehandlungsgebot verstoßen und legale Verhaltensweisen einschränken.
Ausnahme: Wenn der Konsum zu Beeinträchtigungen anderer Mieter führt — insbesondere durch Geruch in Gemeinschaftsbereichen — kann das zu einer Abmahnung führen.
Eigenmächtig angebaute Pflanzen trotz Verbots können zur fristlosen Kündigung berechtigen — zuerst fragen
Anbau: Wo liegt die Grenze?
Bis zu 3 weibliche, blühende Pflanzen sind seit April 2024 legal. Der Vermieter kann das nicht pauschal verbieten. Allerdings bleibt der Mieter in der Verkehrssicherungspflicht: Der Anbau darf die Wohnung nicht beschädigen. Konkrete Risiken beim Grow in der Mietwohnung:
Rechtslage nach Situation
Situation
Rechtslage
Risiko für Mieter
Konsum in der Wohnung (legal)
Erlaubt. Kein Kündigungsgrund.
Kein Risiko
3 Pflanzen ohne Schäden
Erlaubt. Grundsätzlich kein Kündigungsgrund.
Gering
Geruch im Treppenhaus
Grauer Bereich — kann Abmahnung begründen
Mittel
Schimmel durch erhöhte Luftfeuchtigkeit beim Grow
Hausrechtsverletzung durch Schaden. Abmahnung bis Kündigung.
Hoch
Elektrische Umbauten ohne Erlaubnis (Growlights etc.)
Vertragsverstoß, Brandgefahr. Abmahnung bis fristlose Kündigung.
Sehr hoch
Mehr als 3 Pflanzen (illegal)
Straftat nach CanG. Sofortiger Kündigungsgrund.
Sehr hoch
Lagerung illegaler Mengen (über 60 g)
Straftat. Fristlose Kündigung möglich.
Sehr hoch
So gehst du richtig vor
Geruch kontrollieren
Kohlefilter + Aktivkohlefilter beim Anbau reduzieren Geruch erheblich. Gute Belüftung der Wohnung verhindert, dass Geruch in den Flur zieht. Das schützt die Rechte der Nachbarn und deinen Mietvertrag.
Keine Umbauten ohne Erlaubnis
Für Growlights mit hohem Strombedarf: Elektriker hinzuziehen, Erlaubnis beim Vermieter einholen oder bei bestehendem Stromanschluss bleiben. Illegale Umbauten sind ein echter Kündigungsgrund.
Schäden sofort melden
Schimmel, Feuchtigkeitsschäden oder andere Mängel sofort beim Vermieter melden — das schützt dich vor Schadensersatzforderungen und verhindert, dass ein kleines Problem ein großes wird.
Pflanzenanzahl einhalten
Maximal 3 weibliche, blühende Pflanzen. Mehr ist illegal — und ein echter Kündigungsgrund. Samen und nicht blühende Pflanzen zählen nicht zu den 3.
Wenn der Vermieter trotzdem kündigt
1
Kündigung nicht ignorieren
Fristen beachten: Widerspruch muss spätestens 2 Monate nach Zugang der Kündigung beim Vermieter eingehen. Auch wenn die Kündigung offensichtlich unwirksam erscheint — Fristen einhalten.
2
Mieterverein oder Anwalt einschalten
Mietrechtsanwalt oder Mieterverein prüfen die Kündigung. In den meisten Fällen ist eine Kündigung wegen legalem Cannabiskonsum angreifbar oder unwirksam.
3
Kündigung schriftlich widersprechen
Formellen Widerspruch einlegen. Der Vermieter müsste dann vor Gericht auf Räumung klagen — und das Gericht prüft, ob ein wirksamer Kündigungsgrund besteht.
Hinweis: Kein Rechtsrat
Dieser Ratgeber bietet allgemeine Informationen — keinen Rechtsrat. Bei konkreten Problemen mit dem Vermieter immer einen Fachanwalt für Mietrecht oder den örtlichen Mieterverein einschalten.
Kündigung wegen Cannabis: Was ist rechtlich möglich?
Situation
Kündigung möglich?
Begründung
Legaler Eigenanbau (≤3 Pflanzen)
Sehr schwer durchzusetzen
Erlaubtes Verhalten — kein Kündigungsgrund ohne Schaden
Schimmel durch Feuchtigkeit
Möglich (nachweislicher Schaden)
§ 541 BGB (Schadensersatz), Abmahnung + Kündigung
Starke Geruchsbelästigung
Nach Abmahnung möglich
Wesentliche Beeinträchtigung der Mitmieter
Mehr als 3 Pflanzen (illegal)
Ja — auch strafrechtlich
Verstoß gegen CanG § 34, außerordentliche Kündigung
Konsum in der Wohnung
Nicht kündbar
Privates Verhalten, legal — kein Einfluss auf Mietverhältnis
Häufige Fragen zu Vermieter & Cannabis
Kann mir der Vermieter wegen Cannabis-Konsum kündigen?
Nein. Legaler Konsum in der eigenen Wohnung ist nach dem CanG erlaubt und kein Kündigungsgrund. Mehr dazu: Regeln & Rechte.
Darf ich Cannabis in der Mietwohnung anbauen?
Ja, bis zu 3 weibliche blühende Pflanzen. Solange keine Schäden entstehen, hat der Vermieter keinen Kündigungsgrund. Tipps: Eigenanbau-Ratgeber.
Was tun wenn der Nachbar sich über Geruch beschwert?
Geruch im Treppenhaus kann eine Abmahnung rechtfertigen — in der Wohnung hingegen nicht. Lösung: Kohlefilter. Details: Geruchskontrolle Grow.
Was tue ich wenn der Vermieter trotzdem kündigt?
Widerspruch einlegen — schriftlich, innerhalb von 2 Monaten. Dann rechtliche Einordnung prüfen und Mieterverein oder Anwalt einschalten. Eine Kündigung wegen legalem Konsum ist meist unwirksam.