Cannabis auf Rezept — wie bekomme ich medizinisches Cannabis in Deutschland?
Arzt, Rezept, Apotheke — der komplette Ablauf, wer Anspruch hat, was es kostet und wie es online in wenigen Tagen geht.
Stand: April 2026 — Medizinisches Cannabis ist seit 2017 verschreibungspflichtig nach dem Arzneimittelgesetz (AMG). Seit 2024 erleichtert das neue CanG auch den Zugang über Telemedizin erheblich.
Gut informiert zum Arzt: Wer seine Symptome klar schildern kann, bekommt das Rezept meist beim ersten Gespräch
Der Ablauf: Arzt → Rezept → Apotheke
Medizinisches Cannabis bekommst du in drei Schritten — entweder über einen niedergelassenen Arzt oder deutlich schneller über einen Telemedizin-Anbieter wie CannaZen.
1
Arzt aufsuchen
Du schilderst dem Arzt deine Beschwerden (z. B. chronische Schmerzen, Schlafstörungen, ADHS). Der Arzt prüft die Indikation. Bei Telemedizin-Anbietern reicht ein kurzes Online-Formular plus Video-Gespräch von 5–15 Minuten — oft ohne Wartezeit.
2
Rezept erhalten
Bei positiver Indikation stellt der Arzt ein Rezept aus. In der Regel ein Privatrezept (rosa Rezept) oder ein BtM-Rezept für bestimmte Cannabinoide. Digitale eRezepte werden direkt an die Apotheke übermittelt — du brauchst nichts ausdrucken.
3
In der Apotheke einlösen
Du gibst das Rezept in einer Apotheke ab oder die Apotheke beliefert dich per Post. Cannabis-Blüten, Extrakte und Kapseln werden meist innerhalb von 1–3 Werktagen geliefert. Viele Online-Apotheken kooperieren direkt mit Telemedizin-Anbietern.
Online-Rezept in wenigen Tagen — mit CannaZen
CannaZen ist einer der führenden Telemedizin-Anbieter für medizinisches Cannabis in Deutschland. Der Ablauf ist vollständig online:
Online-Anamnese: 5 Minuten
Video-Sprechstunde mit Arzt: meist noch am selben Tag
In Deutschland kann grundsätzlich jeder Erwachsene ein Cannabis-Rezept erhalten — es gibt keine abschließende Liste von Erkrankungen. Der Arzt entscheidet nach Einzelfallprüfung. Häufig anerkannte Indikationen:
Chronische Schmerzen
Die häufigste Indikation — Rückenschmerzen, Nervenschmerzen, Migräne, Tumorschmerzen.
Schlafstörungen
Anhaltende Einschlaf- oder Durchschlafschwierigkeiten, die auf andere Therapien nicht ansprechen.
ADHS
Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätsstörung, wenn klassische Medikamente nicht ausreichend wirken.
Angststörungen
Generalisierte Angst, PTBS, soziale Phobie — als Ergänzung oder Alternative.
Multiple Sklerose
Spastiken und neurologische Schmerzen bei MS gehören zu den am besten belegten Indikationen.
Übelkeit / Appetitlosigkeit
Besonders bei Chemotherapie oder HIV-Behandlung anerkannt.
Depression
Bei therapieresistenter Depression als ergänzende Behandlung möglich.
Fibromyalgie
Chronisches Schmerzsyndrom mit breiter Cannabis-Datenlage.
Kein Anspruch ohne Arztgespräch: Die Entscheidung liegt beim Arzt. Wer eine Indikation vermutet, sollte im Gespräch offen über Beschwerden, Vorbehandlungen und bisherige Therapieversuche sprechen — das erhöht die Chance auf eine Verordnung deutlich.
Kosten: Privatrezept vs. Kassenrezept
Posten
Privatrezept / Selbstzahler
Kassenrezept (GKV)
Erstberatung (Arzt)
0 – 49 EUR (Telemedizin)
Meist kostenlos (GKV übernimmt)
Folgerezept
10 – 25 EUR
Kostenlos (bei Genehmigung)
Cannabis (Apotheke)
5 – 15 EUR/g (voller Preis)
10 EUR Zuzahlung je Packung
Genehmigung nötig?
Nein — sofort einlösbar
Ja — Antrag bei Kasse, 3 Wochen+
Gesamtkosten/Monat (30 g)
ca. 175 – 470 EUR
ca. 10 – 40 EUR (bei Genehmigung)
Kassenerstattung: Die GKV genehmigt Cannabis nur, wenn andere Therapien versagt haben, eine schwerwiegende Erkrankung vorliegt und eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf Therapieerfolg besteht (§ 31 Abs. 6 SGB V). Ablehnungen sind häufig, Widerspruch lohnt sich.
Mengen: Wie viel Cannabis kann ich auf Rezept bekommen?
Es gibt keine gesetzliche Obergrenze für verschriebene Mengen. In der Praxis bewegen sich Rezepte im Bereich von 10 bis 100 g pro Monat — je nach Diagnose, Behandlungsdauer und individueller Toleranz.
Einsteiger
Häufig 10–20 g/Monat zum Start. Der Arzt erhöht schrittweise, wenn die Therapie anspricht.
Erfahrene Patienten
30–60 g/Monat sind bei etablierter Therapie üblich und vom Arzt gut begründbar.
Hoher Bedarf
Bis zu 100 g/Monat sind möglich — z. B. bei Tumorschmerzen oder schwerer MS.
Am schnellsten über einen Telemedizin-Anbieter wie CannaZen: Online-Formular ausfüllen, kurzes Video-Gespräch mit einem Arzt, bei Indikation wird das Rezept noch am selben Tag ausgestellt und an eine Apotheke übermittelt — oft Lieferung innerhalb 1–2 Werktagen. Alternativ: niedergelassener Arzt für Schmerztherapie oder Allgemeinmedizin.
Kostet das Cannabis-Rezept viel?
Arztkosten: 0–49 EUR Erstberatung (Telemedizin), 10–20 EUR Folgerezept. Das Cannabis selbst kostet 5–15 EUR/g als Selbstzahler. Kassenrezepte sind möglich, erfordern aber einen Genehmigungsantrag und werden nicht immer bewilligt. Als Selbstzahler brauchst du keine Genehmigung und kannst sofort einlösen.
Geht das auch online?
Ja — komplett digital. Telemedizin-Anbieter wie CannaZen ermöglichen: Online-Anamnese, Video-Konsultation, digitales eRezept, Lieferung nach Hause. Kein Warteraum, keine Fahrt. Vollständig legal nach dem Arzneimittelgesetz (AMG).
Was ist der Unterschied zu einem Cannabis Social Club?
Ein Cannabis Social Club baut Cannabis für Mitglieder an und gibt es zum Unkostenpreis ab — kein Rezept nötig, dafür Warteliste und Vereinsmitgliedschaft. Das Rezept (AMG) ist schneller, teurer, aber ohne Wartezeit und mit breiterem Sortiment. CSC ist bei regelmäßigem Bedarf günstiger (4–12 EUR/g vs. 5–15 EUR/g auf Rezept).
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