Gesetz & Recht

Das Cannabisgesetz (CanG) für Social Clubs

Was ist seit April 2024 erlaubt? Mengen, Mitgliederzahlen, Anbauregeln — alles für CSC-Mitglieder verständlich erklärt.

Kurzfassung: Das Cannabisgesetz trat am 1. April 2024 in Kraft. Es erlaubt Cannabis Social Clubs den gemeinschaftlichen Anbau und die Weitergabe an volljährige Mitglieder — unter strengen Auflagen.

Was ist das Cannabisgesetz?

Das Cannabisgesetz (CanG), offiziell "Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften", ist am 1. April 2024 in Kraft getreten. Es legalisiert den privaten Besitz und Konsum von Cannabis für Erwachsene und regelt den Rahmen für Cannabis Social Clubs in Deutschland.

Das Gesetz besteht aus zwei Säulen: Der privaten Nutzung (Eigenanbau, Besitz) und dem gemeinschaftlichen Anbau in nicht-kommerziellen Anbauvereinigungen — den Cannabis Social Clubs.

Erlaubte Mengen für CSC-Mitglieder

Regelung Menge / Grenzwert Bemerkung
Monatliche Weitergabe (21+) 50 g Maximale Menge pro Mitglied und Monat
Monatliche Weitergabe (18–20 Jahre) 30 g Reduziertes Limit für Jungerwachsene
Tägliche Mitnahme 25 g Mehr darf nicht auf einmal mitgenommen werden
THC-Limit (18–20 Jahre) 10 % THC Jugendschutz: kein hochpotentes Cannabis
Besitz in der Öffentlichkeit 25 g Straffreiheitsgrenze außerhalb des Clubs
Eigenanbau zuhause 3 Pflanzen Parallel zur CSC-Mitgliedschaft möglich

Regeln für Cannabis Social Clubs

Cannabis Social Clubs sind nicht-kommerzielle Anbauvereinigungen. Sie dürfen Cannabis nur für ihre Mitglieder anbauen und weitergeben. Der Verkauf ist ausdrücklich verboten. Die wichtigsten Vorschriften:

Gründung eines CSC: Voraussetzungen

Wer einen Cannabis Social Club gründen möchte, muss folgende Voraussetzungen erfüllen:

Rechtsform Eingetragener Verein (e.V.) oder Genossenschaft, nicht-kommerziell
Mitglieder Mindestens 7 Gründungsmitglieder, alle volljährig, alle in Deutschland wohnhaft
Erlaubnis Antrag bei der zuständigen Landesbehörde (Gesundheitsamt o.ä.)
Präventionsbeauftragter Mindestens eine Person mit Suchtprävention-Schulung im Vorstand
Jugendschutzkonzept Schriftliches Konzept zum Schutz von Jungerwachsenen (18–20 J.)
Sicherheitskonzept Zutrittskontrollen, Lagerung, Qualitätssicherung dokumentiert

Was bleibt verboten?

Das CanG ist keine Volllegalisierung. Folgendes bleibt strafbar:

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