Kurzfassung: Das Cannabisgesetz trat am 1. April 2024 in Kraft. Es erlaubt Cannabis Social Clubs den gemeinschaftlichen Anbau und die Weitergabe an volljährige Mitglieder — unter strengen Auflagen.
Was ist das Cannabisgesetz?
Das Cannabisgesetz (CanG), offiziell "Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften", ist am 1. April 2024 in Kraft getreten. Es legalisiert den privaten Besitz und Konsum von Cannabis für Erwachsene und regelt den Rahmen für Cannabis Social Clubs in Deutschland.
Das Gesetz besteht aus zwei Säulen: Der privaten Nutzung (Eigenanbau, Besitz) und dem gemeinschaftlichen Anbau in nicht-kommerziellen Anbauvereinigungen — den Cannabis Social Clubs.
Erlaubte Mengen für CSC-Mitglieder
| Regelung |
Menge / Grenzwert |
Bemerkung |
| Monatliche Weitergabe (21+) |
50 g |
Maximale Menge pro Mitglied und Monat |
| Monatliche Weitergabe (18–20 Jahre) |
30 g |
Reduziertes Limit für Jungerwachsene |
| Tägliche Mitnahme |
25 g |
Mehr darf nicht auf einmal mitgenommen werden |
| THC-Limit (18–20 Jahre) |
10 % THC |
Jugendschutz: kein hochpotentes Cannabis |
| Besitz in der Öffentlichkeit |
25 g |
Straffreiheitsgrenze außerhalb des Clubs |
| Eigenanbau zuhause |
3 Pflanzen |
Parallel zur CSC-Mitgliedschaft möglich |
Regeln für Cannabis Social Clubs
Cannabis Social Clubs sind nicht-kommerzielle Anbauvereinigungen. Sie dürfen Cannabis nur für ihre Mitglieder anbauen und weitergeben. Der Verkauf ist ausdrücklich verboten. Die wichtigsten Vorschriften:
- Mitglieder: Maximal 500 Mitglieder pro Club, alle müssen volljährig sein und ihren Wohnsitz in Deutschland haben
- Kein Verkauf: Die Weitergabe muss zum Selbstkostenpreis erfolgen — kein Gewinn, keine Gewinnabsicht
- Konsumverbot auf dem Gelände: Auf dem Clubgelände und in 200 m Umkreis zu Schulen, Kitas und Spielplätzen ist Konsum verboten
- Transparenz: Clubs müssen ihre Anbaumenge und Mitgliederzahl bei der zuständigen Behörde registrieren
- Eigenverantwortung: Der Club ist für die Qualitätskontrolle, Sicherheit und Prävention verantwortlich
- Wartezeit: Neue Mitglieder müssen bis zu einem Monat auf ihr Cannabis warten (Anbauzyklen)
Gründung eines CSC: Voraussetzungen
Wer einen Cannabis Social Club gründen möchte, muss folgende Voraussetzungen erfüllen:
Rechtsform
Eingetragener Verein (e.V.) oder Genossenschaft, nicht-kommerziell
Mitglieder
Mindestens 7 Gründungsmitglieder, alle volljährig, alle in Deutschland wohnhaft
Erlaubnis
Antrag bei der zuständigen Landesbehörde (Gesundheitsamt o.ä.)
Präventionsbeauftragter
Mindestens eine Person mit Suchtprävention-Schulung im Vorstand
Jugendschutzkonzept
Schriftliches Konzept zum Schutz von Jungerwachsenen (18–20 J.)
Sicherheitskonzept
Zutrittskontrollen, Lagerung, Qualitätssicherung dokumentiert
Was bleibt verboten?
Das CanG ist keine Volllegalisierung. Folgendes bleibt strafbar:
- Besitz von mehr als 25 g in der Öffentlichkeit oder mehr als 50 g zuhause
- Verkauf und gewerblicher Handel außerhalb des CSC-Rahmens
- Weitergabe an Minderjährige — auch innerhalb eines Clubs
- Konsum in der Nähe von Schulen, Kitas, Spielplätzen (Schutzzone 200 m)
- Konsum in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr
- Teilnahme am Straßenverkehr unter Cannabis-Einfluss (THC-Grenzwert gilt)
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