Nicht jede Person darf einem Cannabis Social Club beitreten. Das Cannabisgesetz (CanG) legt folgende Bedingungen fest:
Außerdem ist jede Mitgliedschaft personengebunden — eine Übertragung auf andere Personen ist nicht möglich. Mitglieder unter 21 Jahren dürfen beitreten, erhalten jedoch Cannabis nur mit einem THC-Gehalt von maximal 10 % und in geringerer Monatsmenge (bis 30 g).
Mit der Mitgliedschaft entstehen klar definierte Rechte: Das Mitglied darf die vom Verein angebaute Ernte im gesetzlichen Rahmen beziehen — bis zu 25 Gramm täglich, maximal 50 Gramm monatlich. Darüber hinaus hat es Stimmrecht in der Mitgliederversammlung, kann Vereinsämter übernehmen und hat Einsicht in die Buchführung des Vereins. Viele Clubs ermöglichen auch aktive Mitarbeit beim Anbau, was in der Regel zu reduzierten Mitgliedsbeiträgen führt.
Die Mitgliedschaft bringt auch Pflichten mit sich. Dazu gehört die regelmäßige Zahlung des Mitgliedsbeitrags, die Einhaltung der Vereinsregeln und der gesetzlichen Vorgaben (insbesondere kein Weitergabe an Nicht-Mitglieder) sowie die Teilnahme an Pflichtseminaren zur Suchtprävention. Das Mitglied ist außerdem verpflichtet, bei der Abgabe einen gültigen Lichtbildausweis vorzulegen, damit der Verein seine Dokumentationspflichten erfüllen kann.
Das Cannabisgesetz legt in §11 CanG eine klare Obergrenze fest: maximal 500 Mitglieder pro Anbauvereinigung. Diese Grenze gilt bundesweit und unabhängig von der Vereinsgröße oder dem Bundesland. Viele Clubs starten mit 50–150 Mitgliedern und wachsen schrittweise. Die Höchstgrenze soll eine kommerzielle Ausweitung verhindern und den gemeinnützigen Charakter der Vereine sichern.
Da die Mitgliederzahl auf maximal 500 begrenzt ist, führen viele Clubs eine Warteliste. Das Beitrittsverfahren läuft typischerweise in folgenden Schritten ab:
Einige Clubs verlangen zusätzlich ein polizeiliches Führungszeugnis oder eine Selbstauskunft über laufende Strafverfahren. Den vollständigen Ablauf erklärt der Ratgeber: CSC-Mitglied werden.
| Altersgruppe | Tagesmenge | Monatsmenge | THC-Limit |
|---|---|---|---|
| Ab 21 Jahre | 25 g | 50 g | Kein gesetzliches Limit |
| 18–20 Jahre | 25 g | 30 g | Max. 10 % THC |
| Unter 18 Jahre | Verboten | Verboten | Kein Vereinsbeitritt möglich |
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CSC auf der Karte suchenMedizinisches Cannabis per Rezept — kein Verein, keine Wartezeit. CannaZen: Online-Sprechstunde, bis zu 100 g/Monat.
| Aspekt | Recht | Pflicht |
|---|---|---|
| Cannabis-Bezug | Bis 25 g/Tag, 50 g/Monat | Nur für Eigenbedarf |
| Mitsprache | Stimmrecht bei Vereinsversammlungen | Teilnahme an Pflichtveranstaltungen |
| Weitergabe | Zwischen erwachsenen Mitgliedern (auf Vereinsgelände) | Keine Weitergabe an Nicht-Mitglieder |
| Kündigung | Jederzeit möglich (Satzungsfrist) | Mitgliedsbeitrag bis Austritt |
| Minderjährigenschutz | Mitgliedschaft erst ab 18 | Kein Cannabis in Sichtweite von Minderjährigen |
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