Mitgliedschaft im Cannabis Social Club
Glossar

Mitgliedschaft im CSC

Wer einem Cannabis Social Club beitreten möchte, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen — Rechte und Pflichten inklusive.

Definition: Die Mitgliedschaft in einem Cannabis Social Club ist die formale Zugehörigkeit zu einer Anbauvereinigung, die dem Mitglied das Recht auf Teilnahme am gemeinschaftlichen Anbau sowie die Abgabe von Cannabis für den Eigenkonsum gewährt.

Voraussetzungen für die Mitgliedschaft

Nicht jede Person darf einem Cannabis Social Club beitreten. Das Cannabisgesetz (CanG) legt folgende Bedingungen fest:

Außerdem ist jede Mitgliedschaft personengebunden — eine Übertragung auf andere Personen ist nicht möglich. Mitglieder unter 21 Jahren dürfen beitreten, erhalten jedoch Cannabis nur mit einem THC-Gehalt von maximal 10 % und in geringerer Monatsmenge (bis 30 g).

Rechte der Mitglieder

Mit der Mitgliedschaft entstehen klar definierte Rechte: Das Mitglied darf die vom Verein angebaute Ernte im gesetzlichen Rahmen beziehen — bis zu 25 Gramm täglich, maximal 50 Gramm monatlich. Darüber hinaus hat es Stimmrecht in der Mitgliederversammlung, kann Vereinsämter übernehmen und hat Einsicht in die Buchführung des Vereins. Viele Clubs ermöglichen auch aktive Mitarbeit beim Anbau, was in der Regel zu reduzierten Mitgliedsbeiträgen führt.

Pflichten der Mitglieder

Die Mitgliedschaft bringt auch Pflichten mit sich. Dazu gehört die regelmäßige Zahlung des Mitgliedsbeitrags, die Einhaltung der Vereinsregeln und der gesetzlichen Vorgaben (insbesondere kein Weitergabe an Nicht-Mitglieder) sowie die Teilnahme an Pflichtseminaren zur Suchtprävention. Das Mitglied ist außerdem verpflichtet, bei der Abgabe einen gültigen Lichtbildausweis vorzulegen, damit der Verein seine Dokumentationspflichten erfüllen kann.

Wie viele Mitglieder darf ein CSC haben?

Das Cannabisgesetz legt in §11 CanG eine klare Obergrenze fest: maximal 500 Mitglieder pro Anbauvereinigung. Diese Grenze gilt bundesweit und unabhängig von der Vereinsgröße oder dem Bundesland. Viele Clubs starten mit 50–150 Mitgliedern und wachsen schrittweise. Die Höchstgrenze soll eine kommerzielle Ausweitung verhindern und den gemeinnützigen Charakter der Vereine sichern.

Warteliste und Beitrittsverfahren

Da die Mitgliederzahl auf maximal 500 begrenzt ist, führen viele Clubs eine Warteliste. Das Beitrittsverfahren läuft typischerweise in folgenden Schritten ab:

  1. Kontaktaufnahme — Club per E-Mail oder Formular anfragen, nach freien Plätzen fragen
  2. Warteliste — Aufnahme auf die Warteliste, Wartezeit je nach Club 2–18 Monate
  3. Informationsgespräch — persönliches Gespräch oder Infoveranstaltung mit dem Vorstand
  4. Antrag stellen — Mitgliedsantrag unterzeichnen, Personalausweis + Wohnsitznachweis einreichen
  5. Erstbeitrag zahlen — erste Monatsgebühr überweisen, Mitgliedschaft beginnt offiziell

Einige Clubs verlangen zusätzlich ein polizeiliches Führungszeugnis oder eine Selbstauskunft über laufende Strafverfahren. Den vollständigen Ablauf erklärt der Ratgeber: CSC-Mitglied werden.

Cannabis Social Club Mitgliederversammlung — Vereinsversammlung eines deutschen CSC
Mitglieder beim Austausch im Cannabis Social Club — Vereinsaufnahme und Beitrittsprozess laufen über den Vorstand

Cannabis-Abgabe nach Altersgruppe

Altersgruppe Tagesmenge Monatsmenge THC-Limit
Ab 21 Jahre25 g50 gKein gesetzliches Limit
18–20 Jahre25 g30 gMax. 10 % THC
Unter 18 JahreVerbotenVerbotenKein Vereinsbeitritt möglich
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Rechte und Pflichten: CSC-Mitgliedschaft auf einen Blick

Aspekt Recht Pflicht
Cannabis-BezugBis 25 g/Tag, 50 g/MonatNur für Eigenbedarf
MitspracheStimmrecht bei VereinsversammlungenTeilnahme an Pflichtveranstaltungen
WeitergabeZwischen erwachsenen Mitgliedern (auf Vereinsgelände)Keine Weitergabe an Nicht-Mitglieder
KündigungJederzeit möglich (Satzungsfrist)Mitgliedsbeitrag bis Austritt
MinderjährigenschutzMitgliedschaft erst ab 18Kein Cannabis in Sichtweite von Minderjährigen

Häufige Fragen zur Mitgliedschaft

Kann ich meine Mitgliedschaft jederzeit kündigen?
Ja. Eine Mitgliedschaft kann grundsätzlich jederzeit gekündigt werden. Die Kündigungsfristen sind in der Vereinssatzung geregelt — üblich sind 4–8 Wochen zum Monatsende. Nach der Kündigung kannst du dich bei einem anderen Club bewerben.
Was brauche ich für den Mitgliedsantrag?
Du benötigst: einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, einen Wohnsitznachweis in Deutschland sowie eine unterschriebene Mitgliedserklärung. Viele Clubs verlangen zusätzlich eine Selbsterklärung, dass du nirgendwo sonst Mitglied bist. Details im Ratgeber: Mitglied werden.
Was passiert wenn der Club schließt oder die Erlaubnis verliert?
Verliert ein Club seine Anbauerlaubnis, enden alle Vereinsaktivitäten. Du wirst als Mitglied informiert und die Mitgliedschaft erlischt. Danach bist du frei, dich bei einem anderen Club zu bewerben.
Kann man die CSC-Mitgliedschaft vorübergehend pausieren?
Das hängt von der Satzung des jeweiligen Clubs ab. Manche Clubs erlauben ein Ruhend-Stellen der Mitgliedschaft (z.B. bei längerer Reise oder Krankheit) — ohne volle Beitragspflicht, aber mit Platz-Reservierung. Andere Clubs kennen diese Option nicht. Wer eine Pause benötigt, sollte seinen Club direkt ansprechen.
Wie viele Mitglieder darf ein Cannabis Social Club haben?
Ein Cannabis Social Club darf laut §11 CanG maximal 500 Mitglieder haben. Diese Obergrenze gilt bundesweit für alle Anbauvereinigungen. Neu gegründete Clubs starten oft mit deutlich weniger Mitgliedern und erweitern schrittweise. Solange die 500er-Grenze nicht erreicht ist, dürfen Clubs neue Mitglieder aufnehmen.

Verwandte Begriffe

Mitgliedsbeitrag Warteliste Cannabis Social Club THC-Grenzwert Ratgeber: CSC beitreten Ratgeber: Anbauverein finden
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