Cannabisgesetz CanG 2024
Glossar

Cannabisgesetz (CanG) 2024

Das deutsche Bundesgesetz, das seit 2024 den privaten Cannabisbesitz und den gemeinschaftlichen Anbau in Vereinen legalisiert.

Definition: Das Cannabisgesetz (CanG) ist ein deutsches Bundesgesetz, das am 1. April 2024 (Teil 1) und am 1. Juli 2024 (Teil 2) in Kraft trat und den Besitz geringer Mengen Cannabis für Erwachsene sowie den gemeinschaftlichen Anbau in Anbauvereinigungen legalisierte.

Die zwei Stufen des CanG

Das Cannabisgesetz trat in zwei Phasen in Kraft. Die erste Stufe galt ab dem 1. April 2024: Volljährige durften fortan bis zu 25 Gramm Cannabis in der Öffentlichkeit besitzen, zu Hause bis zu 50 Gramm sowie bis zu drei lebende Cannabispflanzen im Eigenanbau. Gleichzeitig wurde Cannabis aus dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) in Anlage I gestrichen. Die zweite Stufe trat am 1. Juli 2024 in Kraft und ermöglichte die Gründung und den Betrieb von Cannabis Social Clubs.

Wichtigste Regelungen auf einen Blick

Regelung Grenze
Besitz in der Öffentlichkeit max. 25 g
Heimbesitz max. 50 g
Eigenanbau (Pflanzen) max. 3 lebende Pflanzen
Abgabe CSC pro Tag max. 25 g
Abgabe CSC pro Monat max. 50 g
Mitglieder unter 21 Jahren max. 30 g/Monat, THC max. 10 %
Max. Mitglieder pro CSC 500

Was das CanG nicht regelt

Das CanG legalisiert ausdrücklich keinen kommerziellen Verkauf von Cannabis. Ein freier Markt mit Cannabisläden ist nicht vorgesehen — dafür wäre ein separates Gesetz (ursprünglich als zweite Säule der Legalisierung geplant) notwendig gewesen. Dieses zweite Gesetz wurde nach dem Ende der Ampelkoalition Ende 2024 politisch auf Eis gelegt. Somit bleibt der legale Zugang zu Cannabis in Deutschland weiterhin auf Eigenanbau und den Bezug über einen Cannabis Social Club beschränkt.

Konsumverbote und Schutzzonen

Das CanG definiert klare Konsumverbote: In Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, auf Spielplätzen und in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr ist das Rauchen von Cannabis verboten. Im Umkreis von 200 Metern um Schulen und Kindertagesstätten gilt ebenfalls ein generelles Konsumverbot. Innerhalb von Anbauvereinigungen ist der Konsum auf dem Vereinsgelände gestattet, solange Minderjährige weder anwesend noch gefährdet werden.

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Häufige Fragen zum CanG

Seit wann gilt das Cannabisgesetz in Deutschland?
Das Cannabisgesetz (CanG) trat in zwei Stufen in Kraft: Seit dem 1. April 2024 ist der Besitz und Eigenanbau kleiner Mengen erlaubt. Die zweite Stufe — Genehmigung und Betrieb von Cannabis Social Clubs — gilt seit dem 1. Juli 2024. Die Anbauvereinigungen mussten ab dann eine Betriebserlaubnis beantragen.
Gilt das CanG in allen deutschen Bundesländern?
Ja. Das Cannabisgesetz ist ein Bundesgesetz und gilt in allen 16 Bundesländern gleichermaßen. Die Genehmigungsbehörden und Bearbeitungszeiten sind jedoch je Bundesland unterschiedlich. Alle sind an das Bundesrecht gebunden.
Was passiert bei Verstößen gegen das CanG?
Verstöße gegen das Cannabisgesetz können Ordnungswidrigkeiten oder Straftatbestände sein. Besitz über den erlaubten Mengen, Weitergabe an Minderjährige oder illegaler Verkauf sind strafbar. Clubs die gegen Auflagen verstoßen riskieren den Entzug der Anbauerlaubnis.

Verwandte Begriffe

Anbauvereinigung Eigenanbau Konsumverbot THC-Grenzwert Jugendschutz Ratgeber: Das CanG erklärt Ratgeber: CSC gründen